Änderung der Satzung und Regeln laut Protokoll der Mitgliederversammlung vom 30.03.2019: Löschen aller Euroangaben/ Textänderung bezüglich Verrechnung der Tauschaktivitäten / Tauschurlaub und Tauschpause.
Änderungen der Satzung laut Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.03.2018
6. Satzungsänderung
Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
In der gesamten Satzung werden die Zahlwörter bis zwölf ausgeschrieben, ab 13 als Zahl
geschrieben.
In der gesamten Satzung wird �TRIZETT� einheitlich groß geschrieben.
(einstimmig)
Die Vorschläge, die Postfachadresse zu löschen und als Anschrift des Tauschrings die
postalische Adresse eines Orga-Team-Mitglieds einzutragen, werden einstimmig bei einer
Enthaltung beschlossen.
Der Antrag, den Passus in die Satzung aufzunehmen, dass der Tauschring ein �Nicht
eingetragener Verein� ist, wird intensiv diskutiert. Aufgrund der Tatsache, dass damit nur
die faktische Situation in der Satzung niedergelegt wird, wird der Antrag bei einer
Enthaltung einstimmig beschlossen.
Dem Vorschlag, in der Satzung festzulegen, dass Tauschmitteilungen statt wie bisher
innerhalb von zwei Monaten künftig innerhalb eines Monats eingereicht werden sollen,
wird einstimmig zugestimmt.
Auch der zusätzliche Antrag aus der Mitte der Mitgliederversammlung, dass auch
empfangene Rechnungen innerhalb eines Monats bestätigt werden sollen, wird einstimmig
beschlossen.
Die Änderung des Wortes �Zwangspause� in �Tauschpause� wird bei einer Enthaltung
einstimmig beschlossen.
Satzung des Tauschring Düsseldorf und Umgebung
PRÄAMBEL
1. Name, Sitz, Geschäftsjahr
1.1 Name: Tauschring Düsseldorf und Umgebung (nachfolgend als TR bezeichnet)
1.2 Sitz: Düsseldorf
1.3 Postadresse: Margret Liebl, Diezelweg 25 in 40468 Düsseldorf
1.4 Rechtsform: Nicht eingetragener Verein
1.5 Gründungsjahr: 1999
1.6 Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr
2. Ziel und Zweck des Tauschrings
2.1 Der TR ermöglicht den Tausch von Dienstleistungen und Gütern ohne Einsatz von Geld.
2.2 Ziel und Zweck des Tauschrings ist eine erweiterte Nachbarschaftshilfe. Sie wird innerhalb der Interessengemeinschaft transparent, solidarisch und basisdemokratisch ausgeübt. Der TR darf nicht für rassistische, konfessionelle und/oder parteipolitische Aktivitäten genutzt werden. Unabhängig von Herkunft, Ausbildung, Religion oder Nationalität tauschen Menschen ihre vielfältigen Fähigkeiten und Gegenstände untereinander.
2.3 Im TR ist jede Arbeit gleichwertig, wichtig ist allein die Zeit, die getauscht wird. Es wird in Zeiteinheiten getauscht: Eine Stunde entspricht 20 Einheiten der Tauschwährung Dankeschön (DS).
2.4 Der TR ist nicht gewinnorientiert.
2.5 Mittel des Tauschrings dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
MITGLIEDSCHAFT
3. Beginn der Mitgliedschaft
3.1 Mitglied im TR kann jede/r werden, die/der sich durch ihre/seine Unterschrift verpflichtet, Satzung, Regeln und Datenstandard des Tauschrings anzuerkennen und einzuhalten.
3.2 Nach Erhalt der Mitgliedsnummer ist die Mitgliedschaft vollzogen.
4. Mitgliedsbeiträge
4.1 Von allen Tauschern werden Verwaltungsbeiträge in DS erhoben.
4.2 Die Beiträge (DS) dienen als Ausgleich für die geleisteten Verwaltungsarbeiten. Das Jahresbudget für die Verwaltung hat sich nach den festgelegten Monatsbeiträgen (DS) zu richten.
4.3 Die TeilnehmerInnen der jährlichen Mitgliederversammlung beschließen die monatlichen Verwaltungsbeiträge (DS) und die Pauschalen (DS) für die Verwaltungstätigkeiten, die ab dem 1. des auf die MV folgenden Monats bis zum Ende des Monats der MV des Folgejahres gelten.
4.4 Ausgaben (Euro), die über die üblichen Verwaltungsausgaben (wie z.B. Ausgaben fürs Kopieren, Telefonieren oder das Versenden von Tauschpost) hinaus gehen, müssen vom Organisationsteam im TRIZETT angekündigt und auf dem Monatstreffen von den Tauschern mehrheitlich beschlossen werden.
4.5 Die Organe des Vereins sind zu sparsamer Haushaltsführung verpflichtet.
4.6 Es darf je Geschäftsjahr in der Regel nicht mehr ausgegeben als eingenommen werden.
5. Beendigung der Mitgliedschaft
5.1 Die Beendigung der Mitgliedschaft durch die Tauscher ist jederzeit möglich. Das Tauschkonto hat mindestens ausgeglichen zu sein. Die Kündigung hat schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Im Todesfall endet die Mitgliedschaft automatisch.
5.2 Der TR hat das Recht in begründeten Einzelfällen, die in den Regeln Pkt. 1.4. festgelegt sind, ein Mitglied auszuschließen.
ORGANE
6. Organe des Tauschrings
6.1 Organisationsteam (kurz Orga-Team)
6.2 Mitgliederversammlung (kurz MV)
6.3 Mitglieder-Monatstreffen (kurz Monatstreffen)
7. Organisationsteam
7.1 Das Orga-Team besteht aus möglichst aber dabei maximal fünf TR-Mitgliedern.
7.2 Alle zwei Jahre findet eine Persönlichkeitswahl statt, zu der sich jeder Tauscher stellen kann. Die Mitglieder können für jede/n einzelne/n KandidatIn eine Stimme abgeben. Die fünf KandidatInnen mit den meisten Stimmen gelten als gewählt, wenn sie jeweils mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten haben und die Wahl annehmen. Bei vorzeitigem Austritt eines Orga-Team-Mitglieds wird ein Ersatzmitglied nachgewählt.
Dies muss im nächsten TRIZETT angekündigt und auf dem nächsten, dem TRIZETT folgenden Monatstreffen durchgeführt werden. (Für die Nachwahl gelten dieselben Regeln wie für die Wahl.)
7.3 Eine Wiederwahl ist möglich, sofern das Orga-Teammitglied zuvor entlastet wurde.
7.4 Zu den Aufgaben des Orga-Teams gehören vor allem:
- DS-Buchhaltung (soweit nicht von den TauscherInnen selbst durchgeführt)
- Euro-Buchhaltung
- Datenpflege (z.B. der Tauscher-Stammdaten bei Aufnahme)
- Erstellen und Verteilen der Mitgliederzeitung TRIZETT (Tauschring-Informations-Zettel)
- Erstellen und Veröffentlichen von Schriften und Protokollen
- Erstellen von Tätigkeitsberichten
- Archivieren der Dokumente
- Organisieren von TR-Treffen (wie z.B. Monatstreffen), Einberufen und Durchführen von Mitgliederversammlungen sowie von Orga-Team-Treffen
- Erstellen von Beschlussvorlagen u.a. zur Höhe der monatlichen Verwaltungsbeiträge (DS)und der Pauschalen für die Verwaltungstätigkeiten (DS), damit die MV darüber abstimmen kann.
- Betreuen der Mitglieder
- Betreuen von InteressentInnen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Kontakt zu anderen Tauschringen
- Betreiben einer Homepage
Die Verantwortung für oben genannte Aufgaben verbleibt auch bei Auslagerung auf HelferInnen beim Orga-Team. Das Orga-Team bleibt für diese Aufgaben auch Ansprechpartner für die Mitglieder. Das Orga-Team kann dringende oder kurzfristige Aufgaben an Mitglieder gegen DS auslagern, Name und Vergütung der HelferInnen werden im nächsten TRIZETT veröffentlicht.
8. Beschlussfassung des Orga-Teams
8.1 Das Orga-Team fasst seine Beschlüsse in regelmäßig stattfindenden Orga-Team-Sitzungen.
8.2 Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst.
8.3 Entscheidungen werden schriftlich festgehalten, veröffentlicht und aufbewahrt.
9. Mitgliederversammlung
9.1 Die MV findet einmal jährlich statt und wird vom Orga-Team einberufen. Unter Einhaltung einer Mindestfrist von vier Wochen werden Tagesordnung und Beschlussvorlagen im TRIZETT bekannt gegeben.
9.2 Anträge sind mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an das Orga-Team zu stellen. Alle anderen Anträge werden unter dem Tagesordnungspunkt Sonstiges behandelt.
9.3 Bei Abstimmungen und Wahlen hat jedes anwesende wahlberechtigte TR-Mitglied eine Stimme. (Briefwahlen und Wahlvollmachten sind nicht vorgesehen.)
9.4 Die MV wählt die Versammlungsleitung.
9.5 Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichtes und Entlastung des Orga-Teams
- Beschließung von Mitgliedsbeitrag (Euro), Verwaltungsbeiträge (DS) und Pauschalen für die Verwaltungstätigkeit (DS)
- Wahl der Orga-Teammitglieder (wenn sie ansteht)
- Wahl von zwei KassenprüferInnen
- Wahl von bis zu fünf SchlichterInnen
- Diskussion und Abstimmung über Veränderungen in Satzung und Regeln sowie über andere Anträge
9.6 Es wird ein Protokoll der MV erstellt und veröffentlicht.
9.7 Eine außerordentliche MV muss von mindestens 1/5 der TR-Mitglieder beantragt werden. Sie muss dann mit einer Frist von mindestens vier Wochen einberufen werden. Der Antrag muss mit Begründung schriftlich an das Orga-Team gerichtet werden.
9.8 Der MV sind folgende Entscheidungen vorbehalten:
9.8.1 Satzungs- und Regeländerungen
9.8.2 Reguläre Orga-Team-Wahl (Die Nachwahl von vorzeitig ausgeschiedenen Orga-Team-Mitglieder ist hiervon nicht betroffen.)
10. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
10.1 Die MV ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 10% der Mitglieder anwesend sind.
10.2 Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen, es sei denn, 1/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beantragt eine geheime Abstimmung.
10.3 Beschlüsse der MV (u.a. auch Regeländerungen) bedürfen einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der Stimmen. Bei Auszählung der Stimmen werden nur Ja- und Nein-Stimmen berücksichtigt. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht in die Mehrheitsberechnung miteinbezogen.
10.4 Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
11. Mitglieder-Monatstreffen
11.1 Um neue Ideen schnell aufzugreifen und gegebenenfalls in die Tat umzusetzen, können auf dem Monatstreffen grundsätzlich Anträge von TauscherInnen gestellt und Entscheidungen von den anwesenden TauscherInnen getroffen werden.
11.2 Ebenso wird auf dem Monatstreffen (wie auch auf der MV) die vom Orga-Team vorgeschlagene längerfristige Abgabe von Verwaltungstätigkeiten an TauscherInnen beschlossen. Dort werden auch Arbeitsgruppen berufen/beauftragt.
11.3 Außerdem kann die Nachwahl von vorzeitig ausgeschiedenen Orga-Team-Mitgliedern durchgeführt werden.
11.4 Das Monatstreffen ist beschlussfähig, wenn der Termin veröffentlicht wurde und mindestens 10 % der Mitglieder anwesend sind.
11.5 Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen.
11.6 Bei Abstimmungen hat jedes anwesende wahlberechtigte TR-Mitglied eine Stimme.
11.7 Beschlüsse des Monatstreffens bedürfen einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen.Bei Auszählung der Stimmen werden nur Ja- und Nein-Stimmen berücksichtigt. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht in die Mehrheitsberechnung miteinbezogen.
11.8 Alle auf dem Monatstreffen getroffenen Entscheidungen sind im nächsten TRIZETT zu veröffentlichen.
11.9 All diese Entscheidungen sind gültig bis zur nächsten MV. Ab dann kann erneut über sie abgestimmt werden
HAFTUNG, DATENSCHUTZ UND AUFLÖSUNG
12. Haftung des Tauschrings
12.1 Der TR haftet in keiner Weise für die Qualität der getauschten Dienstleistungen oder Waren oder für eintretende Schäden, da er ausschließlich als Informationsstelle für Tauschaktionen dient.
12.2 Aus den zwischen TR-Mitgliedern abgeschlossenen Tauschgeschäften entstehen dem Tauschring Düsseldorf keine Rechte oder Verpflichtungen.
12.3 Alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten liegen in der Verantwortung der Mitglieder. Eine private Haftpflichtversicherung, welche die Nachbarschaftshilfe miteinschließt, wird empfohlen.
12.4 Der TR ist keine juristische Person und darf selbst keine Verträge und Geschäfte abschließen. An dessen Stelle gehen autorisierte TauscherInnen Verträge ein.
12.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12.6 Die grundsätzliche Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf das Gemeinschaftsvermögen (Euro) des Tauschrings und nicht auf das private Vermögen der TauscherInnen.
13. Datenschutz
13.1 Die beim TR erfassten Daten dienen ausschließlich internen Zwecken.
13.2 Die TauscherInnen verpflichten sich, persönliche Daten aus dem TR vertraulich zu behandeln. Bei Verstößen ist der TR nicht haftbar zu machen. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus dem TR zur Folge haben.
13.3 Jede/r TauscherIn trägt selbst die Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität seiner/ihrer eigenen Daten.
13.4 Unerbetene Massen-Emails an TauscherInnen sind ausdrücklich nicht erlaubt, es sei denn, der/diejenige
TauscherIn hat sich speziell für das jeweilige Thema in eine entsprechende Verteilerliste eingetragen.
14. Auflösung des Tauschrings
14.1 Die Auflösung des Tauschrings kann nur durch eine ordnungsgemäß einberufene und beschlussfähige (s.o.) MV beschlossen werden.
14.2 Die Auflösung des Tauschrings erfordert eine 2/3 Mehrheit der anwesenden wahlberechtigten TR-Mitglieder.
14.3 Bei Auflösung des Tauschrings verfallen alle DS. Die Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet. Eventuell vorhandene Restbestände (Euro) werden für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke gespendet.
(Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 26.7.2011 beschlossen. Danach wurde sie mehrfach angepasst:
MV 2011 (Punkte 11.4 und 13.4),MV 2012 (Punkt 11.9), MV 2013 (Punkt 4.3) und MV 2014 (Punkte 7.1 und 7.2) MV 2018 (Punkt 1.4).) MV 2019 (siehe Beschlussvorlage unter "Downloads")
Regeln für den Tauschring Düsseldorf und Umgebung
1. Mitgliedschaft
1.1 Die Mitgliedschaft beginnt sofort nach Unterschreiben des Aufnahmeantrages. Der Beitritt ist nur nach Erlangung des 14. Lebensjahres möglich. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Eltern nötig.
1.2 Eine Beendigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied ist jederzeit möglich. Die Kündigung ist dem TR schriftlich oder mündlich mitzuteilen.
1.4 Die Mitgliedschaft wird beendet, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
1.4.1 Das Tauschkonto steht für längere Zeit im Minus (siehe auch Bestimmungen über Tauschpause).
1.4.2 Der/die TauscherIn verstößt gegen Satzung, Regeln oder wiederholt gegen sonstige Vereinbarungen.
1.4.3 Das Orga-Team behält sich vor, in begründeten Einzelfällen einen Ausschluss auszusprechen.
2. Verrechnung der Tauschaktivitäten
2.1 Grundsätzlich hat jede/r TauscherIn das Recht auf Fahrtkostenerstattung in Euro: 25 Cent pro notwendigen und zurückgelegten km als Pauschale, zuzüglich zu der vollen Fahrtzeit in DS. Wir empfehlen nur die tatsächlich anfallenden Kosten zu berechnen. Beide Tauscher sollten vor dem Tauschgeschäft jede Abmachung außerhalb von DS und Fahrtkosten klar regeln, z.B. Materialkosten, anfallenden Nebenkosten (wie Strom), abweichende Fahrtkosten und beim Tausch von Gegenständen.
2.2 Alle TauscherInnen erhalten eine Mitgliedsnummer, die für den internen Bereich genutzt wird. Für die Homepage wird als Benutzername der Vorname, der erste Buchstabe des Nachnamens sowie das selbst gewählte Passwort eingegeben. Tauschvorgänge werden in der Regel von dem/der TauscherIn selbst im internen Bereich verbucht. Alternativ stehen Vordrucke für Tauschmitteilungen zur Verfügung, die nach einem Tauschvorgang ausgefüllt und zur Verbuchung an die zuständige Stelle weitergegeben werden. Jedes TR-Mitglied hat grundsätzlich die Möglichkeit, jederzeit sein Tauschkonto einzusehen. Nur im Ausnahmefall erhält er einen monatlichen Kontoauszug.
2.3 Tauschmitteilungen sollten innerhalb von einem Monat eingereicht und erhaltene Rechnungen im gleichen Zeitraum bestätigt oder storniert werden.
Danach wird keine Garantie für die Verbuchung übernommen. Nach Verbuchung kann eine Buchung zwei Monate lang reklamiert werden.
3. Tauschurlaub und Tauschpause
3.1 Sollte der Kontostand mehr als 200 DS im Minus aufweisen, wird eine Tauschpause verhängt. In der Tauschpause darf der/die TauscherIn nur gibt-Tauschgeschäfte erbringen, um seinen/ihren Kontostand wieder in den positiven Bereich zu bringen. In dieser Zeit werden keine Verwaltungs-DS abgezogen. Der/die TauscherIn erhält eine Nachricht vom Orga-Team, in dem er/sie dazu aufgefordert wird, den negativen Kontostand anzuheben, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem TR.
3.2 In Ausnahmefällen, wie z.B. Krankheit, darf das Konto nach Absprache mit dem Orga-Team überzogen werden, ohne dass eine Tauschpause ausgesprochen wird.
3.3 Der/die TauscherIn kann Tauschurlaub beantragen, wenn er/sie einen positiven Kontostand hat. Der Tauschurlaub muss mindestens drei Monate umfassen und kann bis zu einem Jahr dauern. Es werden keine Verwaltungs-DS abgezogen.
3.4 Der TR stellt für die Zeit des Tauschurlaubs und der Tauschpause alle nötigen Informationen elektronisch (Homepage / Email) zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann die Monatspost in Printform zur Verfügung gestellt werden.
4. Tauschwährung Dankeschön (DS)
4.1 Das Mitgliedskonto wird monatlich mit einem Verwaltungsbeitrag (DS) belastet. (Die Höhe dieses Beitrages wird jedes Jahr auf der MV aufs Neue beschlossen.) Diese Gebühr kommt dem Verwaltungskonto zugute und dient als Ausgleich für die anfallenden Arbeiten des Tauschrings.
4.2 Für die ersten drei Monate der Mitgliedschaft werden keine Verwaltungs-DS abgezogen.
4.3 Zum Ehrenmitglied erhobene TauscherInnen brauchen keinen Verwaltungsbeitrag mehr zahlen.
4.4 Vor dem Ausscheiden kann ein Mitglied sein Guthaben beliebig an andere TauscherInnen übertragen, ansonsten wird der Kontostand auf das entsprechende Verwaltungskonto übertragen.
5. Information
5.1 Die Angebote und Gesuche der Tauscher werden in einer Tauschliste gesammelt.
5.2 Jeder Tauscher erhält regelmäßig schriftliche Informationen: Die Mitgliederliste, den TRIZETT, sowie Anhänge zu aktuellen Themen.
5.3 In Ausnahmefällen können Tauscher ohne Internetzugang gegen die Erstattung einer Gebühr (für Druck und gegebenenfalls Porto) eine Papierfassung der Tauschpost erhalten.
5.4 Der TRIZETT dient als Informations-, Mitteilungs- und Meinungsmedium des Orga-Teams und der TauscherInnen.
5.5 Alle Mitglieder können alle Informationen im geschützten Bereich unserer Homepage einsehen und herunterladen.
5.5 Die Orga-Team-Sitzungen sind für alle Mitglieder offen und finden in öffentlichen Räumen statt.
6. Schlichtung
6.1 Bei Schwierigkeiten zwischen Tauschern ist zunächst das Gespräch mit dem/der TauschpartnerIn zu suchen. Kommt es im Gespräch nicht zu einer befriedigenden Lösung, so bemüht sich das Orgateam auf der Grundlage von Satzung und Regeln um die Klärung des Sachverhaltes. Erst wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, kann ein /e SchlichterIn hinzugezogen werden. (Die Namen der SchlichterInnen sind dem TRIZETT zu entnehmen.)
6.2 Wird ein Schlichter beauftragt eine Entscheidung zu fällen, ist diese zu akzeptieren.
(Diese Regeln wurden erstmals am 26.7.2011 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Danach wurden sie mehrmals erweitert.)
Dokumente
Umfassender Artikel zur neuen Satzung vom 26.07.2011 (nur intern einsehbar)